Fruchtsäfte aus Konzentrat
Fruchtsäfte, die durch Rückverdünnen aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt werden, müssen gleiche chemische und organoleptische Eigenschaften wie Direktsäfte besitzen.
Sie möchten wissen, welche flüchtigen oder nicht-flüchtigen Verbindungen Ihre Probe enthält? Handelt es sich um natürliches Aroma? Ist die Probe authentisch? Wie sind die Produkte…
Read More
Natürliche Aromastoffe werden aus natürlichen Ausgangsstoffen durch physikalische und biofermentative Verfahren gewonnen. Die Ausgangsstoffe können auch durch „herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren für den menschlichen Verzehr aufbereitet werden".Natürliche…
Read More
In der EU werden die Lebensmittelaromen durch die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Aromen-Verordnung) geregelt. Ein Aroma ist ein Erzeugnis, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt…
Read More
Die 95/5-Regel gilt für den Aromabestandteil „natürlicher Lebensmittel-Aromen“. Sie ist Teil der Begriffsdefinition nach Artikel 16 Abs. 4 der AromenVO (1334/2008).
Read More
Fruchtsäfte, die durch Rückverdünnen aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt werden, müssen gleiche chemische und organoleptische Eigenschaften wie Direktsäfte besitzen.
Read More
Aromen, die der Wiederherstellung der chemischen und organoleptischen Merkmale von Fruchtsäften bei ihrer Produktion aus Konzentrat dienen, müssen ausschließlich aus der namengebenden Frucht gewonnen werden.…
Read More
Wein darf (in der EU) nicht aromatisiert werden, enthält aber durch Natur und Önologie Weinaroma. Aus den phantastisch-allegorischen Beschreibungen der Weinsensoriker werden falsche Schlüsse gezogen.…
Read More
Die hauptsächlich im Wein enthaltenen Säuren sind Weinsäure, Apfelsäure und Bernsteinsäure. Die Milchsäure wird durch den Abbau der Apfelsäure gebildet. Zitronensäure wird gelegentlich zur Stabilisierung…
Read MoreFruchtsäfte, die durch Rückverdünnen aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt werden, müssen gleiche chemische und organoleptische Eigenschaften wie Direktsäfte besitzen.
Aromen, die der Wiederherstellung der chemischen und organoleptischen Merkmale von Fruchtsäften bei ihrer Produktion aus Konzentrat dienen, müssen ausschließlich aus der namengebenden Frucht gewonnen werden. Diese Aromen, die in Anlage 2 Nr. 5 der Fruchtsaft- und ErfrischungsgetränkeVO definiert sind, entsprechen weitgehend den Aromaextrakten nach AromenVO (1334/2008).