Die natürliche Verwirrung

Es ist festzustellen:
1. Ein „natürliches Aroma“ ist KEIN Aroma aus der Natur.
2. Nicht jedes Aroma mit dem Attribut „natürlich“ ist auch ein „natürliches Aroma“.

Die Definitionen der Aromen-Verordnung zur Deklaration von Aromen mögen verwirrend erscheinen, haben dennoch ein Ziel. Der Verbraucher soll über den Ausgangsstoff (Herkunft) eines Aromas nicht im Unklaren gelassen werden.

Der Grundsatz der VO (EG) Nr. 1334/2008 zum Attribut „natürlich“ lautet:
Sobald ein Aroma als „natürlich“ bezeichnet wird, MUSS der Ausgangsstoff kenntlich gemacht werden.
Ausnahme: Ein Aroma dessen natürlicher Ausgangsstoff nicht erkennbar ist, wird als „natürliches Aroma“ bezeichnet.

Beispiele:

Ein Aroma aus Äpfeln kann als „natürliches Apfelaroma“ bezeichnet werden, darf aber NICHT „natürliches Aroma“ genannt werden. Denn der Ausgangsstoff ist eindeutig erkennbar und bestimmbar.

Dagegen: ein „natürliches Aroma“ vom Typ Apfel ist kein Apfelaroma (Aroma aus Äpfeln), sondern ein Aroma komponiert aus isolierten natürlichen Aromastoffen VERSCHIEDENER Herkunft mit dem Ziel einen Apfelgeschmack nach Wunsch zu gestalten.

Das heißt: das „natürliche Aroma“ wird in einem industriell bestimmten Verfahren aus Naturstoffen zusammengemischt und ist daher durch seine Zusammensetzung weder natürlich noch naturidentisch sondern im besten Sinne künstlich. Denn es ist die Kunst des Flavouristen die Rezepturmischung des Aromas so zu gestalten, dass SENSORISCH ganz nach Wunsch der Eindruck des Natürlichen entsteht oder auch vermieden wird.
STOFFLICH ist also das „natürliche Aroma“ ein Phantasie-Aroma; dieser Sachverhalt ist analytisch-chemisch bestimmbar und sensorisch spürbar.
Nach allgemeinem Sprachverständnis ist dieses Aroma „künstlich“ zu nennen.